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Ihr Weg durch die Unfallregulierung Teil 5

  • Admin
  • 13. Jan.
  • 1 Min. Lesezeit

Mietwagen oder Nutzungsausfall?


Das hängt entscheidend davon ab, ob Ihr Fahrzeug noch verkehrssicher ist.


Ist es verkehrssicher,müssen Sie es weiter nutzen –dann besteht kein Anspruch.


Bei Mietwagen gilt: Im Schnitt müssen mehr als 25-35 km pro Tag gefahren werden. Sonst drohen Kürzungen.


Nutzungsausfall kann auch geltend gemacht werden, wenn Sie sich ein Fahrzeug von Freunden leihen –nicht zugunsten der Versicherung.


Erstattungsfähig sind nur bestimmte Zeiträume: vom Unfall bis Gutachtenerhalt, plus Überlegungs- und Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer.


Klären Sie Standkosten im Autohaus unbedingt vorab. Diese werden nicht unbegrenzt ersetzt.


Zum Schluss die Wertminderung: Sie entschädigt den Makel des Unfallwagens.

Die Höhe und Anfall bestimmt der Gutachter.

Wenn Sie Zweifel haben –sprechen Sie uns an.

Wir sorgen dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

 

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