Ihr Weg durch die Unfallregulierung Teil 5
- Admin
- 13. Jan.
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Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Das hängt entscheidend davon ab, ob Ihr Fahrzeug noch verkehrssicher ist.
Ist es verkehrssicher,müssen Sie es weiter nutzen –dann besteht kein Anspruch.
Bei Mietwagen gilt: Im Schnitt müssen mehr als 25-35 km pro Tag gefahren werden. Sonst drohen Kürzungen.
Nutzungsausfall kann auch geltend gemacht werden, wenn Sie sich ein Fahrzeug von Freunden leihen –nicht zugunsten der Versicherung.
Erstattungsfähig sind nur bestimmte Zeiträume: vom Unfall bis Gutachtenerhalt, plus Überlegungs- und Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer.
Klären Sie Standkosten im Autohaus unbedingt vorab. Diese werden nicht unbegrenzt ersetzt.
Zum Schluss die Wertminderung: Sie entschädigt den Makel des Unfallwagens.
Die Höhe und Anfall bestimmt der Gutachter.
Wenn Sie Zweifel haben –sprechen Sie uns an.
Wir sorgen dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.