Ihr Weg durch die Unfallregulierung Teil 3
- Admin
- 13. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Nach einem Unfall haben Sie eine wichtige Pflicht:
Sie müssen den Unfall innerhalb einer Woche Ihrer Haftpflicht- und ggf. Vollkaskoversicherung melden. Auch dann, wenn Sie unschuldig sind.
Wichtig ist die richtige Formulierung: Melden Sie den Unfall nur zur Wahrung Ihrer Obliegenheit– nicht zur sofortigen Regulierung über die Kasko. Sonst riskieren Sie im Nachhinein Probleme.
Besonderes gilt bei Auslandsschäden: Unfall im Ausland mit deutschem Gegner – deutsches Recht. Unfall im Ausland mit Ausländer – ausländisches Recht.
In diesen Fällen werden Anwalts-, Gutachter- oder Mietwagenkosten oft nur eingeschränkt ersetzt. Sprechen Sie uns daher bitte sofort an.
Bei Körperschäden: Kleine Verletzungen mit kurzer Arbeitsunfähigkeit übernehmen wir gern.
Bei Dauerschäden empfehlen wir einen Spezialisten –selbstverständlich kümmern wir uns weiter um den Sachschaden.
Und falls Sie einen Bußgeldbescheid erhalten: Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen. Danach ist der Bescheid rechtskräftig. Bitte melden Sie sich sofort.