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Ihr Weg durch die Unfallregulierung Teil 3

  • Admin
  • 13. Jan.
  • 1 Min. Lesezeit

Nach einem Unfall haben Sie eine wichtige Pflicht:

Sie müssen den Unfall innerhalb einer Woche Ihrer Haftpflicht- und ggf. Vollkaskoversicherung melden. Auch dann, wenn Sie unschuldig sind.


Wichtig ist die richtige Formulierung: Melden Sie den Unfall nur zur Wahrung Ihrer Obliegenheit– nicht zur sofortigen Regulierung über die Kasko. Sonst riskieren Sie im Nachhinein Probleme.


Besonderes gilt bei Auslandsschäden: Unfall im Ausland mit deutschem Gegner – deutsches Recht. Unfall im Ausland mit Ausländer – ausländisches Recht.


In diesen Fällen werden Anwalts-, Gutachter- oder Mietwagenkosten oft nur eingeschränkt ersetzt. Sprechen Sie uns daher bitte sofort an.


Bei Körperschäden: Kleine Verletzungen mit kurzer Arbeitsunfähigkeit übernehmen wir gern.


Bei Dauerschäden empfehlen wir einen Spezialisten –selbstverständlich kümmern wir uns weiter um den Sachschaden.


Und falls Sie einen Bußgeldbescheid erhalten: Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen. Danach ist der Bescheid rechtskräftig. Bitte melden Sie sich sofort.

 

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