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Alles Wichtige zu den Mietwagenkosten

  • Admin
  • 13. Jan.
  • 2 Min. Lesezeit

Viele Mandanten sind unsicher, ob die Kosten für einen Mietwagen nach einem Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. In diesem Video erklären wir Ihnen ganz einfach, wann Mietwagenkosten erstattet werden – und wann nicht.


Zunächst wichtig: Mietwagenkosten gibt es nicht einfach so. Sie werden in der Regel nicht fiktiv bezahlt. Das heißt: Sie müssen nachweisen, dass Ihr Fahrzeug repariert wird oder dass Sie sich ein Ersatzfahrzeug anschaffen. Nur dann können Mietwagenkosten erstattet werden.


Außerdem muss Ihr Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher sein. Ob das so ist, ergibt sich aus dem Gutachten.


Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen, der der Fahrzeugklasse Ihres eigenen Autos entspricht. In der Praxis ist es aber oft sinnvoller, eine Klasse darunter zu mieten. Warum? Weil die Versicherung sonst einen Abzug für sogenannte ersparte Eigenaufwendungen macht – meist etwa 10 % der Mietkosten.


Sehr wichtig ist auch die Frage: Wie lange zahlt die Versicherung den Mietwagen?

In den meisten Fällen gibt es nur drei Zeiträume, die übernommen werden:


Erstens: der Schadenfeststellungszeitraum. Das ist die Zeit vom Unfall bis das Gutachten vorliegt.


Zweitens: ein kurzer Überlegungszeitraum. In dieser Zeit dürfen Sie überlegen, wie Sie den Schaden regeln wollen: Reparieren, ein neues Fahrzeug kaufen oder den Schaden abrechnen lassen. Als Faustregel gilt: Wenn im Gutachten ein Restwert steht und die Reparaturkosten mindestens 60 % des Wiederbeschaffungswertes betragen, haben Sie meist drei bis sieben Tage Bedenkzeit.


Drittens: der Schadenbehebungszeitraum. Das ist die Zeit, in der Ihr Fahrzeug in der Werkstatt repariert wird. Verzögerungen gehen dabei zu Lasten des Unfallverursachers und seiner Versicherung. Bei einem Totalschaden wird die Wiederbeschaffungsdauer aus dem Gutachten zugrunde gelegt.


Andere Zeiträume werden in der Regel nicht bezahlt. Das gilt insbesondere für längere Wartezeiten bis zur Haftungsklärung.


Wenn sich die Regulierung verzögert, kann es sinnvoll sein, die eigene Vollkaskoversicherung vorübergehend zu nutzen. Sprechen Sie uns dazu gerne an – wir kümmern uns darum und begleiten Sie kostenlos.


Ein weiterer Punkt ist die tägliche Nutzung des Mietwagens. Die Versicherung erwartet meist, dass Sie im Durchschnitt 25 bis 35 Kilometer pro Tag fahren. Sonst wird unterstellt, dass Sie den Mietwagen eigentlich nicht gebraucht hätten.


Aber: Auch wenn Sie wenig fahren, kann trotzdem ein Anspruch bestehen –zum Beispiel bei Schichtdienst, bei pflegebedürftigen Angehörigen, bei sehr ländlichem Wohnen oder aus gesundheitlichen Gründen. Entscheidend ist, ob Sie auf das Fahrzeug angewiesen sind.


Zum Schluss noch ein wichtiger Hinweis: Wenn die gegnerische Versicherung Ihnen vor Anmietung ein günstigeres, aber gleichwertiges Mietwagenangebot macht, müssen Sie dieses der Höhe nach berücksichtigen. Sie können zwar weiterhin im Autohaus anmieten, bekommen dann aber nur die Kosten ersetzt, die bei dem günstigeren Angebot angefallen wären. Viele Autohäuser zeigen sich hier kulant – vor allem, wenn dort repariert wird oder ein neues Fahrzeug gekauft wird.


Wenn Sie Fragen zu Ihren Mietwagenkosten haben: Melden Sie sich gerne bei uns.

Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück und kümmern uns um alles Weitere.

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