Ihr Weg durch die Unfallregulierung Teil 2
- Admin
- 13. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Viele Mandanten fragen uns:
„Wie lange darf sich die Versicherung Zeit lassen?“
Die Antwort: Versicherungen haben eine Prüfungsfrist von drei bis acht Wochen.
Das ist rechtlich anerkannt – aber nicht grenzenlos.
Wichtig für Sie: Sie können jederzeit Ihre Vollkaskoversicherung zur Vorfinanzierung nutzen. Selbst dann, wenn später die gegnerische Haftpflicht reguliert.
Gerade bei Leasing oder Finanzierung kann das sinnvoll sein –etwa wenn eine Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Finanzierungsrest besteht.
Eine mögliche Höherstufung in der Kaskomuss rückgängig gemacht werden, wenn die gegnerische Versicherung am Ende vollständig zahlt.
Dennoch gilt: Bitte stimmen Sie jede Vorfinanzierung vorher mit uns ab.
Und ganz entscheidend: Vermeiden Sie jeden direkten Kontakt zur gegnerischen Versicherung.
Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen. Kürzungen entstehen oft nicht zufällig –sondern durch Gespräche, in denen Aussagen verwertet werden.
Wenn die Versicherung anruft: Verweisen Sie freundlich auf uns – und legen Sie auf.